AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  • Mitgliedschaft

    1. Kündigungsfrist

     Die Mitgliedschaft verlängert sich nach der Erstlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn diese

     nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf durch das bodytalk-Mitglied (nachfolgend BTM)

    beendet wird. Nach der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt

    werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.


    2. Beitragsanpassung im Studententarif

    Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich nach Ablauf des vorgelegten Nachweises für das Studium, den Besuch der Schule oder die

    Ausbildung automatisch um 5 €.


    3. Das Transponderarmband wird zum Check-In und Check-Out benötigt. Bei Verlust des Transponderarmbandes muss

     ein neues Armband mit einer Gebühr von 9 € erworben werden!


    4. Verstößt das BTM gegen die Trainingsdisziplin oder gegen die Weisungen des (Trainings-) Personals von

     Sport- und Freizeitzentrum bodytalk GbR (nachfolgend BT), so ist BT berechtigt, den Vertrag fristlos zu

     kündigen, nachdem das BTM vorher einmal gemahnt wurde.


    5. Kommt das BTM mit den Trainingsgebühren in Verzug, so werden die anfallenden Lastschriftgebühren zur

     Trainingsgebühr angerechnet.


    6. Im Mitgliedsbeitrag ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche das BT abgeschlossen hat, enthalten. Eine

     Haftung für Wertsachen und Garderobe wird nur für den Fall übernommen, dass BT grob fahrlässig oder

     vorsätzlich gehandelt hat. BT haftet nicht für Schäden, die von dem BTM durch die Teilnahme am Training

     oder durch Dritte verursacht werden, mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässiger Verletzungen von BT,

     eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von BT. Für selbst verursachte Schäden innerhalb oder

     außerhalb der Räume von BT haftet das BTM.


    7. Das BTM verpflichtet sich, in den Studioräumen für seinen Teil für angemessene Ordnung, insbesondere in

     den Umkleideräumen, zu sorgen.


    8. Das BTM erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten von der Mitgliederverwaltung

     des BT ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zu Informationszwecken (z.B. Newsletter-Versand per E-

     Mail, Produkt und Serviceinformationen sowie Termininformationen per SMS / Telefon) genutzt werden. Dieser

     Zustimmung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Das BTM wird darauf hingewiesen, dass die

     persönlichen und die vertraglichen Daten elektronisch gespeichert werden (Hinweis gem. § 33 BDSG). Die

     zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten werden nach Beendigung der

     Mitgliedschaft den gesetzlichen Richtlinien entsprechend gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt

     ausschließlich zu Vertragszwecken. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken,

     erfolgt nicht.


    9. Mündliche Nebenabreden sind von den Vertragspartnern nicht geschlossen worden. Gerichtsstand für alle

     Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mosbach.

  • Countdown zur Sommerfigur

    Die Aktion ist bis 31.05.2024 einlösbar.


    Die kostenlose vorvertragliche Nutzung gilt ab einer neu geschlossenen Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten. Die Erstlaufzeit beginnt ab dem 01.06.2024. Das Angebot ist nur für Neukunden und ab 18 Jahren gültig.

    Die Aktion ist mit dem Empfehlungsprogramm kombinierbar.

  • Probemitgliedschaft (2 Wochen gratis testen)

    1. Kündigungsfrist

    Der kostenlose Probezeitraum endet automatisch und es ist keine schriftliche Kündigung durch das bodytalk-Mitglied

    (nachfolgend BTM) erforderlich. Es besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.


    2. Das BTM erhält nur gegen Vorlage eines Personalausweises im Studio ein Transponderarmband zum

     Check-In und Check-Out. Der Personalausweis wird im Studio während der Trainingszeit als Pfand für das

     Transponderband hinterlegt. Bei Verlust des Transponderarmbandes wird eine Gebühr von 19 € fällig.


    3. Verstößt das BTM gegen die Trainingsdisziplin oder gegen die Weisungen des (Trainings-)Personals von

     Sport- und Freizeitzentrum bodytalk GbR (nachfolgend BT), so ist BT berechtigt, den Vertrag fristlos zu

     kündigen, nachdem das BTM vorher einmal gemahnt wurde.


    4. Im Probezeitraum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche das BT abgeschlossen hat, enthalten. Eine

     Haftung für Wertsachen und Garderobe wird nur für den Fall übernommen, dass BT grob fahrlässig oder

     vorsätzlich gehandelt hat. BT haftet nicht für Schäden, die von dem BTM durch die Teilnahme am Training

     oder durch Dritte verursacht werden, mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässiger Verletzungen von BT,

     eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von BT. Für selbst verursachte Schäden innerhalb oder

     außerhalb der Räume von BT haftet das BTM.


    5. Das BTM verpflichtet sich, in den Studioräumen für seinen Teil für angemessene Ordnung, insbesondere in

     den Umkleideräumen, zu sorgen und der Hausordnung Folge zu leisten!


    6. Das BTM erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten von der Mitgliederverwaltung

     des BT ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zu Informationszwecken (z.B. Newsletter-Versand per E-

     Mail, Produkt und Serviceinformationen sowie Termininformationen per SMS / Telefon) genutzt werden. Dieser

     Zustimmung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Das BTM wird darauf hingewiesen, dass die

     persönlichen und die vertraglichen Daten elektronisch gespeichert werden (Hinweis gem. § 33 BDSG). Die

     zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten werden nach Beendigung der

     Mitgliedschaft den gesetzlichen Richtlinien entsprechend gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt

     ausschließlich zu Vertragszwecken. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken,

     erfolgt nicht.


    7. Mündliche Nebenabreden sind von den Vertragspartnern nicht geschlossen worden. Gerichtsstand für alle

     Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mosbach.


    8. Die Aktionsbedingungen setzen vorraus das bisher noch keine vorrausgegangene Mitgliedschaft oder Aktionsteilnahme bestand.

    Außerdem sichert der Teilnehmer zu das er die Volljährigkeit erreicht hat und mündig ist.

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